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KMID : 0986720120200020083
Korean Journal of Medicine and Law
2012 Volume.20 No. 2 p.83 ~ p.113
Beweislast der Kausalitat bei der HIV-Infektionen durch Verabreichung der Blutprodukte - Entscheidung des koreanischen Obergerichtshofs vom 29. September 2011(2008da16776) -
Choi Min-Su

Abstract
Die aus dem Blut erworben Blutprodukte gehoren zu den Arzneimitteln im Gesetz uber die pharmazeutische Affare. Aufgrund der Verabreichung von Blutprodukten konnte man sich mit dem HIV-Virus infiziert werden. In diesem Fall musste der HIV-infizierte Patient(der Geschadigte) die Kausalitat der zwsichen dem Produktfehler des Herstellers und dem Eintritt eines Schadens infolge der Infektion beweisen. Er musste also den Beweis fuhren, dass in der Herstellersphare ein Fehler entstanden ist, durch den er einen Schaden erlitten hat. Solcher Beweis der Kausalitat hat zwar ein wichtiger Einfluss auf den Rechtsstreit, aber es ist schwierig, dass der Geschadigte gegen den pharmazeutischen Unternehmer bzw. den Hersteller solche Kausalitat deutlich beweist. Es wird daher erfordert in der Literatur, dass der Beweis der Kausalitat unter bestimmter Voraussetzung verringert werden sollte. Der koreanische Obergerichtshof erleichtert bereits die Beweisfuhrung des Geschadigte in der Produkthafutung, Arzthaftung und Umwelthaftung. Im jungsten Zeit hat der koreanische Obergerichtshof in seiner Entscheidunng vom 29. September 2011 den Beweislast erleichtert, in dem er die Kausalitat zwsichen dem Produktfehler des pharmazeutischen Unternehmers und dem Eintritt eines Schadens vermutet. In diesem Betrag wird die Entscheidung des KOGH vom 29. September 2011 analysiert, die die Patienten mit Hamophilile Blutprodukte eines HIV-infizierten Spenders verabreicht und anschlie©¬end AIDS diagnostiziert werden, und eine kurze Anmerkung uber den Beweislast der Kausalitat im Hinblick auf den Produkthaftung der HIV-kontaminierten Blutprodukte gegeben.
KEYWORD
Blutprodukte, Arzneimittel, Kausalitaetvermutung, HIV-Virus Infektion, Beweislast
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